Bei kraftbetätigten Türen und Toren nennt ASR A1.7 eine wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung, die mindestens jährlich erfolgen soll. Maßgeblich bleiben Bauart, Nutzung, Herstellerangaben und fachliche Festlegung.
Was diese Objektakte löst
Viele Betriebe verlieren Zeit, weil Objekt, Prüftermin, Nachweis und Dienstleisterrücklauf getrennt liegen. Unternehmenspflichten.de verbindet diese Daten in einer Akte: QR-Code am Objekt, eigene Frist, Uploadlink für Externe und Export für interne Kontrolle.
Quelle und Stand
Quelle: ASR A1.7 Türen und Tore. Redaktionell geprüft am 16.10.2026.
Die Plattform trifft keine Betroffenheitsentscheidung und legt kein Prüfintervall für Ihren Betrieb fest. Sie dokumentiert Ihre Eingaben und erinnert an die von Ihnen übernommenen Termine.
