Für überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen bestimmt der Arbeitgeber die Prüffrist; die Höchstfrist für die Hauptprüfung beträgt zwei Jahre. Zwischenprüfungen und anlagenspezifische Vorgaben sind getrennt zu beachten.
Was diese Objektakte löst
Viele Betriebe verlieren Zeit, weil Objekt, Prüftermin, Nachweis und Dienstleisterrücklauf getrennt liegen. Unternehmenspflichten.de verbindet diese Daten in einer Akte: QR-Code am Objekt, eigene Frist, Uploadlink für Externe und Export für interne Kontrolle.
Quelle und Stand
Quelle: BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2. Redaktionell geprüft am 16.10.2026.
Die Plattform trifft keine Betroffenheitsentscheidung und legt kein Prüfintervall für Ihren Betrieb fest. Sie dokumentiert Ihre Eingaben und erinnert an die von Ihnen übernommenen Termine.
