DGUV Vorschrift 68 nennt für Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte und bestimmte Sicherheitseinrichtungen regelmäßige Prüfungen in Abständen von längstens einem Jahr. Tägliche Kontrollen und Fahrberechtigungen sind davon getrennte Vorgänge.
Was diese Objektakte löst
Viele Betriebe verlieren Zeit, weil Objekt, Prüftermin, Nachweis und Dienstleisterrücklauf getrennt liegen. Unternehmenspflichten.de verbindet diese Daten in einer Akte: QR-Code am Objekt, eigene Frist, Uploadlink für Externe und Export für interne Kontrolle.
Quelle und Stand
Quelle: DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge. Redaktionell geprüft am 16.10.2026.
Die Plattform trifft keine Betroffenheitsentscheidung und legt kein Prüfintervall für Ihren Betrieb fest. Sie dokumentiert Ihre Eingaben und erinnert an die von Ihnen übernommenen Termine.
