Die DGUV Information 204-022 erläutert für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfender in der Regel einen Zweijahresabstand. Zahl, Einsatz und Verfügbarkeit im Betrieb sind davon getrennt zu betrachten.
Was diese Objektakte löst
Viele Betriebe verlieren Zeit, weil Objekt, Prüftermin, Nachweis und Dienstleisterrücklauf getrennt liegen. Unternehmenspflichten.de verbindet diese Daten in einer Akte: QR-Code am Objekt, eigene Frist, Uploadlink für Externe und Export für interne Kontrolle.
Quelle und Stand
Quelle: DGUV Information 204-022 Erste Hilfe im Betrieb. Redaktionell geprüft am 16.10.2026.
Die Plattform trifft keine Betroffenheitsentscheidung und legt kein Prüfintervall für Ihren Betrieb fest. Sie dokumentiert Ihre Eingaben und erinnert an die von Ihnen übernommenen Termine.
