# Geräte stilllegen: Akte erhalten und Wiederanlauf planen

> Stilllegung, Aussonderung und vorübergehende Pause unterscheiden und die spätere Wiederaufnahme nicht aus dem Blick verlieren.

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Betriebsalltag

Stilllegung, Aussonderung und vorübergehende Pause unterscheiden und die spätere Wiederaufnahme nicht aus dem Blick verlieren.

## Kurzantwort

Dokumentieren Sie, ob ein Gerät nur pausiert, dauerhaft ausgesondert oder abgegeben wurde. Bewahren Sie den letzten bekannten Zustand und vorhandene Unterlagen auf. Das Ausblenden aus einer aktiven Liste ist keine technische Stilllegung und keine Entscheidung über spätere Prüfanforderungen.

In diesem Ratgeber

## Fragen aus dem Betriebsalltag

### Was unterscheidet eine Pause von einer Aussonderung?

Eine Pause lässt eine spätere Verwendung offen, eine Aussonderung beschreibt das Herausnehmen aus dem vorgesehenen Bestand. Halten Sie die tatsächlich getroffene Entscheidung fest. Verwenden Sie nicht für beide Fälle unkommentiert den Status inaktiv.

### Welche Angaben gehören zum Stilllegungsvermerk?

Gerätekennung, Datum, Anlass, Standort und zuständige Person schaffen einen nachvollziehbaren Bezug. Ergänzen Sie bekannte offene Mängel und die vorhandenen Unterlagen. Technische Sicherungsmaßnahmen werden durch die zuständigen Personen festgelegt.

### Dürfen Erinnerungen während des Stillstands gelöscht werden?

Prüfen Sie zuerst, welche Aufgaben weiter relevant sind und welche neu bewertet werden müssen. Eine pausierte Nutzung macht die bisherige Historie nicht überflüssig. Dokumentieren Sie Änderungen der Planung statt Termine kommentarlos zu entfernen.

### Kann eine lange Nichtverwendung zusätzliche Prüfungen auslösen?

§ 14 BetrSichV nennt längere Nichtverwendung im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Ereignissen und möglichen schädigenden Auswirkungen. Welche Konsequenz für das konkrete Gerät folgt, muss fachlich beurteilt werden. Der reine Kalenderstatus beantwortet das nicht.

### Wie verhindert man ein unbemerktes Wiederverwenden?

Organisieren Sie Kennzeichnung und Zuständigkeiten außerhalb der Software entsprechend der betrieblichen Entscheidung. Ein Eintrag im Portal hält Informationen bereit, sperrt aber das physische Gerät nicht. Informieren Sie betroffene Beschäftigte über den geklärten Umgang.

### Was passiert mit Unterlagen eines verkauften Geräts?

Dokumentieren Sie Abgabedatum und den tatsächlich übergebenen Dokumentenumfang. Klären Sie, welche Unterlagen weiterhin aufzubewahren und welche Daten weiterzugeben sind. Eine komplette Löschung nur wegen des Verkaufs kann die eigene Historie zerstören.

### Wie wird der Wiederanlauf vorbereitet?

Sammeln Sie Stillstandsgrund, Dauer, Lagerbedingungen soweit bekannt, Änderungen und letzte Berichte. Legen Sie diese Informationen der zuständigen Fachperson vor. Erfassen Sie die daraus bestätigten Maßnahmen, bevor ein normaler Terminplan wieder aufgenommen wird.

### Wie bleiben aktive und stillgelegte Bestände unterscheidbar?

Verwenden Sie eindeutige Kennzeichnungen und eine datierte Bestandsübersicht. Bewahren Sie Suchbarkeit für historische Rückfragen. Ein stillgelegtes Gerät sollte nicht versehentlich als ungeprüfte Dublette neu angelegt werden.

## Beispiel aus der Praxis

Eine Maschine wird für einen Hallenumbau eingelagert. Die Akte hält Stillstandsdatum, Lagerort und den letzten Bericht fest. Vor der Rückkehr werden Veränderungen und der neue Aufstellort an die Fachperson übermittelt. Erst nach deren Rückmeldung wird die bestätigte Planung fortgeführt.

## Angaben für die eigene Arbeitsliste

| Bereich | Organisatorischer Bezug |
| --- | --- |
| Entscheidung | Pause, Aussonderung oder Abgabe |
| Zeitbezug | Beginn und gegebenenfalls Ende des Stillstands |
| Historie | Letzte Berichte und offene Punkte |
| Wiederanlauf | Fachlich bestätigte Maßnahmen und Zuständigkeit |

## Checkliste für die Umsetzung

- Art des Herausnehmens eindeutig benennen.
- Datum, Grund und Standort erfassen.
- Historie nicht kommentarlos löschen.
- Physische Maßnahmen gesondert organisieren.
- Wiederaufnahme vorab fachlich klären lassen.

## Quellen und Einordnung

Quellenstand: 10.09.2026. Die Abläufe, Beispiele und Organisationschecklisten sind eigene Arbeitshilfen. Die verlinkten Quellen geben den fachlichen oder rechtlichen Rahmen; sie ersetzen keine Bewertung der konkreten betrieblichen Situation.

- [BetrSichV § 14: Prüfung von Arbeitsmitteln und Aufzeichnungen](https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__14.html)
- [Eigene Produktinformationen: aktueller Funktionsumfang](https://unternehmenspflichten.de/produktansicht/)

## Passende nächste Schritte

- [Den Gerätelebenslauf in einer Akte dokumentieren](https://unternehmenspflichten.de/wissen/geraeteakte/)
- [Saisonstart vorbereiten: Geräte, Termine und Unterlagen](https://unternehmenspflichten.de/wissen/saisonstart-pruefplanung/)
- [Wartung nach Betriebsstunden und Kalenderterminen planen](https://unternehmenspflichten.de/wissen/wartung-betriebsstunden/)
- [Betriebsumzug: Gerätekennungen und Prüfunterlagen mitnehmen](https://unternehmenspflichten.de/wissen/betriebsumzug-pruefunterlagen/)
- [Alle Ratgeber: Betriebsalltag](https://unternehmenspflichten.de/wissen/themen/betriebsalltag/)

## Aus Einzelterminen eine Objektübersicht machen

Geräte, Anlagen und Vorgänge mit Kennung, Standort und eigenen Nachweisen strukturieren.

Allgemeine Information und Organisationshilfe, keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Quellen nennen den Rahmen, entscheiden aber nicht über die Anforderungen an Ihren Betrieb. Prüfumfang, Intervalle und Freigaben klären die zuständigen Fachpersonen. Ein Export ersetzt kein Prüfprotokoll.

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